Liebe Eltern, künftige Erziehungsbeauftragte, liebe Jugendliche!
Seit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes am 1. April 2003 besteht
die Möglichkeit, für die Begleitung von Jugendlichen eine "erziehungsbeauftragte Person" zu benennen.
In Begleitung dieser Person, die ausdrücklich beauftragt sein muss, sind gestattet:




Das Gesetz schreibt für die Benennung keine bestimmte Form vor. Sie können gerne dieses Formular als PDF downloaden und verwenden, auf dem Sie alle
wichtigen Informationen eintragen können.
Bitte beachten Sie:
Dieses Formular hebt die Altersfreigabe der FSK eines Filmes nicht auf.
Bitte bedenken Sie als Verantwortliche beim Erteilen des Erziehungsauftrages:





Mixgetränke, sog. Alcopops) unter 18 Jahren, Rauchverbot unter 18 Jahren.

(Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren, Jugendgruppen, Sportvereine usw.) sind
die jeweiligen Veranstalter Erziehungsbeauftragte im Sinne des Gesetzes, wenn
es sich um spezielle Veranstaltungen für Kinder oder Jugendliche handelt und eine Genehmigung hierfür vorliegt. Eine gesonderte Beauftragung ist dann nicht notwendig.
Das Ausfüllen dieses Informationsblattes wird allen Jugendlichen bei vielen
Veranstaltungen helfen dem Veranstalter und seinen Aufsichtspersonen sowie auch
der Polizei nachzuweisen, dass die Eltern mit der Anwesenheit ihres Kindes
einverstanden sind.
Formular für Erziehungsbeauftragung